Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für 1:1 LinkedIn-Beratung, Ghostwriting & Post-Co-Creation

 

§ 1 Allgemeines – Anwendungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber über Beratungsleistungen rund um LinkedIn (Strategie, Content, Personal Branding, Reichweite, Kundenakquise), Ghostwriting-Dienstleistungen (Texte, Postings, Profiloptimierung) sowie Post-Co-Creation-Leistungen, bei denen Inhalte gemeinsam mit dem Auftraggeber erstellt, bearbeitet oder optimiert werden.

  2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Auftragnehmerin nicht an, es sei denn, sie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

  3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

  4. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

  5. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schrift- oder Textform.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.

  2. In der Regel erstellt die Auftragnehmerin nach Anfrage des Auftraggebers ein Angebot mit Leistungsbeschreibung und Vergütung. Der Auftraggeber kann dieses Angebot schriftlich oder in Textform annehmen.

  3. Ein Auftrag gilt auch dann als erteilt, wenn die Auftragnehmerin mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Ausführung der Leistung beginnt, ohne dass alle Einzelheiten schriftlich fixiert sind.

  4. Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge sind ebenfalls verbindlich; der Auftraggeber bestätigt sie auf Wunsch unverzüglich in Textform.

§ 3 Vertragsgegenstand – Leistungen

  1. Vertragsgegenstand sind je nach Vereinbarung:

    • 1:1 LinkedIn-Beratung, z. B. Analyse, Strategieentwicklung, Content-Planung, Personal Branding, Reichweitenaufbau

    • Ghostwriting-Dienstleistungen, z. B. Erstellung von LinkedIn-Postings, Profiltexten, Artikeln, Kommentaren, Nachrichten

    • Post-Co-Creation-Leistungen, d. h. die gemeinsame Erarbeitung, Optimierung oder Fertigstellung von Inhalten zusammen mit dem Auftraggeber (z. B. LinkedIn-Posts, Texte, Content-Strategie). Die Auftragnehmerin gibt hierbei Impulse, strukturiert Inhalte und erstellt Entwürfe, die finale Verantwortung für die Veröffentlichung liegt beim Auftraggeber.

  2. Die Auftragnehmerin schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine garantierte Reichweite, neue Follower, Leads oder Kunden. Social-Media-Ergebnisse hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen (z. B. Algorithmus-Änderungen).

  3. Bei Ghostwriting-Dienstleistungen liefert die Auftragnehmerin Texte in einer üblichen Textfassung (z. B. Word, Google Docs) und pflegt diese ggf. auf LinkedIn ein, soweit im Angebot vereinbart.

  4. Pro Text ist eine Korrekturschleife innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung enthalten. Darüberhinausgehende Änderungen werden nach Aufwand individuell berechnet.

  5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder sachkundige Dritte (Subunternehmer) einzuschalten.

  6. Eine rechtliche oder steuerliche Beratung erfolgt nicht. Für die rechtliche Prüfung (z. B. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht) ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.

  2. Die Vergütung erfolgt nach Festpreis gemäß individueller Vereinbarung.

  3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Vorkasse oder Abschlagszahlungen der vereinbarten Vergütung vor Projektbeginn zu verlangen. Konkrete Regelungen sind im individuellen Angebot aufgeführt.

  4. Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).

  5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 5 Leistungszeit – Höhere Gewalt

  1. Leistungsfristen beginnen erst nach Klärung aller relevanten Punkte sowie der rechtzeitigen Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. Bereitstellung von Materialien).

  2. Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Krankheit, technische Ausfälle, Streiks, Änderungen der Social-Media-Plattform) berechtigen die Auftragnehmerin, die Leistungserbringung angemessen zu verschieben.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin rechtzeitig alle notwendigen Informationen und Materialien zur Verfügung (z. B. Zugang zu LinkedIn-Profilen, Informationen, die mit dem Onboarding-Formular angefordert werden etc.). Insbesondere bei Post-Co-Creation-Leistungen verpflichtet sich der Auftraggeber, aktiv mitzuwirken, zeitnah Feedback zu geben und die gemeinsam entwickelten Inhalte vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit und Rechtssicherheit zu prüfen.

  2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte und Daten.

  3. Für Ghostwriting-Inhalte prüft der Auftraggeber die Texte vor Veröffentlichung. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch ungeprüfte Veröffentlichungen entstehen.

  4. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Lieferzeit. Mehraufwand wird gesondert berechnet.

  5. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle gelieferten Materialien (z. B. Bilder, Logos) rechtlich einwandfrei genutzt werden dürfen. Er stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 7 Verzug und Annahmeverzug

  1. Kommt der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungspflichten oder der Annahme von Leistungen in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Mehraufwand und Verzögerungskosten in Rechnung zu stellen.

  2. Bei Projekten mit festen Terminen kann die Auftragnehmerin nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.

§ 8 Leistungsschutz – Lizenz

  1. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber eine einfache, nicht übertragbare Lizenz, die erstellten Inhalte im vereinbarten Umfang zu nutzen.

  2. Für LinkedIn-Ghostwriting-Inhalte darf der Auftraggeber die Texte ohne Namensnennung auf seinem LinkedIn-Profil oder anderen vereinbarten Social-Media-Kanälen veröffentlichen.

  3. Eine weitergehende Nutzung (z. B. für andere Plattformen, Printmedien, Verkauf) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

  4. Die Auftragnehmerin darf anonymisierte Auszüge der Arbeit zu Referenzzwecken nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

  5. Inhalte, die der Auftraggeber in den Post-Co-Creation-Prozess einbringt, bleiben dessen Eigentum. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei.

§ 9 Abnahme und Beanstandungen

  1. Nach Lieferung der Texte oder Beratungsunterlagen hat der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen etwaige Beanstandungen mitzuteilen.

  2. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen.

  3. Ansprüche wegen Mängeln verjähren ein Jahr nach Abnahme.

§ 10 Haftung

  1. Die Auftragnehmerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Für den Erfolg der LinkedIn-Strategie (z. B. Reichweite, Follower-Zuwachs, Leads) wird keine Garantie übernommen.

  3. Für Plattformverfügbarkeit (z. B. Ausfälle oder Änderungen des LinkedIn-Algorithmus) übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.

  4. Die Haftung ist der Höhe nach auf die vereinbarte Vergütung beschränkt.

§ 11 Verschwiegenheit

  1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheimzuhalten.

  2. Dies gilt nicht für allgemein bekannte Informationen oder solche, die ohne Verschulden der Auftragnehmerin bekannt werden.

§ 12 Datenschutz & Auftragsverarbeitung (AVV)

Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den Vorgaben der DSGVO, um die beauftragten Leistungen zu erbringen.

Mit Annahme dieser AGB kommt automatisch ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO zustande.

Der AVV regelt insbesondere:

  • Verarbeitungszweck: ausschließlich zur Durchführung der LinkedIn-Beratung & Ghostwriting-Dienstleistungen

  • Art der Daten: Kontaktdaten, Social-Media-Profile, berufliche Informationen, Logins oder Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt

  • Art der Verarbeitung: Speichern, Bearbeiten, Nutzen nur für die vereinbarte Leistung, keine anderweitige Nutzung

  • Technische & organisatorische Maßnahmen: Passwortschutz, verschlüsselte Speicherung, DSGVO-konforme Cloud-Dienste innerhalb der EU oder mit EU-Standardvertragsklauseln

  • Unterauftragsverarbeiter: werden sorgfältig ausgewählt und DSGVO-konform gebunden

    • Die Auftragnehmerin setzt für die sichere Speicherung und Verwaltung von Zugangsdaten den Passwortmanager Bitwarden Europe GmbH ein. Bitwarden betreibt Server ausschließlich innerhalb der Europäischen Union. Die Daten sind durch Zero-Knowledge-Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt, sodass nur die Auftragnehmerin Zugriff auf die entschlüsselten Inhalte hat. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nicht, da ausschließlich EU-Server genutzt werden.

  • Keine Weitergabe ohne Absprache: Die Auftragnehmerin gibt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und nur an Unterauftragsverarbeiter weiter, die sorgfältig ausgewählt und DSGVO-konform gebunden sind. Soweit Daten in Drittländer (z. B. USA) übermittelt werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien (z. B. EU–US Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln) und abgeschlossener Auftragsverarbeitungsverträge (AVV/DPA). Eine eigenständige Weitergabe an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

  • Löschung & Rückgabe: Nach Abschluss des Auftrags bewahrt die Auftragnehmerin Arbeitsergebnisse und die damit verbundenen personenbezogenen Daten auf, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. Dokumentation der erbrachten Leistung, Nachweis bei Rechtsansprüchen, Vermeidung von Doppelansprachen). Eine Löschung erfolgt nur, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich verlangt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder zwingenden berechtigten Interessen der Auftragnehmerin entgegenstehen.

Zur technischen Unterstützung können DSGVO-konforme Tools eingesetzt werden, beispielsweise:

  • Jamie.ai (wespond UG, Deutschland) zur KI-gestützten Textoptimierung. Jamie.ai verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag der Auftragnehmerin und ist durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO gebunden.

Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an weitere KI-Tools statt, insbesondere werden keine personenbezogenen Inhalte in ChatGPT oder vergleichbare Systeme eingegeben.

Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf

  • Auskunft über die gespeicherten Daten

  • Berichtigung unrichtiger Daten

  • Einschränkung oder Löschung, wenn keine andere Rechtsgrundlage besteht

  • Übertragbarkeit der Daten in einem maschinenlesbaren Format

  • Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde

§ 13 Mediation

Vor der Einleitung gerichtlicher Schritte verpflichten sich beide Parteien, bei Streitigkeiten zunächst eine Mediation durchzuführen.

 

§ 14 Gerichtsstand – Erfüllungsort

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

 

Stand: 24. Juli 2025